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Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie

Regeln und Meldeweg für Urheberrecht, Korrekturen und problematische Inhalte.

Letzte Aktualisierung: 24. September 2026

Diese Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie erläutert, wie glamfeedlyry.org unter https://1215.neurogena.net mit Rechten an redaktionellen Inhalten, Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen und Meldungen über problematische Veröffentlichungen umgeht. Sie richtet sich an eine allgemeine Öffentlichkeit in der Schweiz. glamfeedlyry.org wird nicht kommerziell als redaktionelles Informationsangebot betrieben. Diese Seite fasst den vorgesehenen Umgang verständlich zusammen; sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine rechtliche Beratung.

Geltungsbereich und redaktioneller Anspruch

Die Richtlinie gilt für Texte, Bildmaterial, Überschriften, Grafiken, Zusammenstellungen und sonstige Inhalte, die auf glamfeedlyry.org veröffentlicht werden. Die Berichterstattung kann Personen des öffentlichen Lebens, Kultur, Medien und Politik betreffen. Bei allen Beiträgen ist zwischen berechtigtem öffentlichem Interesse und dem Schutz persönlicher Rechte abzuwägen. Eine öffentliche Bekanntheit hebt den Schutz der Privatsphäre, der Persönlichkeit oder des eigenen Bildes nicht auf.

Redaktionelle Inhalte sollen nachvollziehbar, sachlich und als solche erkennbar sein. Wertungen, Zusammenfassungen und Berichte können sich im Laufe der Zeit ändern, wenn neue überprüfbare Informationen vorliegen. Hinweise auf sachliche Fehler, unklare Zuordnungen, veraltete Angaben oder möglicherweise verletzende Darstellungen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren behandelt.

Rechte an redaktionellen Texten, Bildern und Gestaltung

Sofern bei einem einzelnen Inhalt nichts anderes erkennbar angegeben ist, sind die auf glamfeedlyry.org veröffentlichten redaktionellen Texte, die Auswahl und Anordnung von Inhalten sowie eigene grafische Elemente urheberrechtlich geschützt. Rechte können bei den jeweiligen Autorinnen und Autoren, Fotografierenden, Bildagenturen oder sonstigen Rechteinhabenden liegen. Die Veröffentlichung eines Werks auf einer öffentlich erreichbaren Website bedeutet nicht, dass es frei übernommen, vervielfältigt, bearbeitet oder auf anderen Websites erneut veröffentlicht werden darf.

Insbesondere dürfen ganze Artikel, umfangreiche Textteile, Fotografien, Bildschirmaufnahmen, Bildzuschnitte und redaktionelle Zusammenstellungen nicht ohne die erforderliche Berechtigung kopiert oder weiterverbreitet werden. Auch die Entfernung von Quellenhinweisen, Urheberbezeichnungen oder Bildnachweisen ist nicht zulässig. Gesetzlich erlaubte Nutzungen, namentlich im Rahmen des schweizerischen Urheberrechts, bleiben vorbehalten.

Zitate, Verweise und zulässige Übernahmen

Ein Zitat kann zulässig sein, wenn es einem erkennbaren Erläuterungs-, Beleg-, Kritik- oder Auseinandersetzungszweck dient und sein Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist. Ein Zitat darf nicht bloss dazu dienen, einen fremden Beitrag zu ersetzen oder den wesentlichen Inhalt ohne eigene Auseinandersetzung zu übernehmen. Die Herkunft und, soweit bekannt, die Urheberschaft sollen klar kenntlich gemacht werden.

Kurze Tatsachenangaben sind nicht automatisch urheberrechtlich geschützt. Die konkrete Formulierung, Auswahl, Struktur oder bildliche Gestaltung kann jedoch geschützt sein. Wer Inhalte von glamfeedlyry.org verwenden möchte, trägt selbst die Verantwortung, vorab zu prüfen, ob die beabsichtigte Nutzung gesetzlich erlaubt ist oder eine Zustimmung der Rechteinhabenden benötigt. Diese Richtlinie erteilt keine allgemeine Nutzungserlaubnis.

Keine allgemeine Annahme nutzergenerierter Veröffentlichungen

glamfeedlyry.org beschreibt mit dieser Richtlinie keine offene Funktion, über die Besucherinnen und Besucher Beiträge, Bilder oder andere Inhalte zur Veröffentlichung einreichen können. Eine Kontaktaufnahme oder eine Meldung an die unten genannte E-Mail-Adresse führt nicht dazu, dass Nutzungsrechte an übersandten Materialien übertragen werden oder dass eine Veröffentlichung erfolgt.

Bitte senden Sie keine unveröffentlichten Werke, vertraulichen Unterlagen oder Materialien, für die Sie keine Weitergabe erlauben dürfen, sofern dies für eine konkrete Meldung nicht notwendig ist. Für die Prüfung genügt in der Regel eine präzise Beschreibung des betroffenen Werks und der Fundstelle. Werden dennoch Unterlagen übermittelt, werden sie nur im Umfang verwendet, der für die Bearbeitung des gemeldeten Anliegens erforderlich ist.

Meldung von Urheberrechts- und Rechteverletzungen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Inhalt auf glamfeedlyry.org Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Bildrechte, Namensrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere schutzwürdige Interessen verletzt, können Sie eine glaubhafte Meldung einreichen. Das gleiche Verfahren gilt für Hinweise auf eine fehlerhafte Tatsachenbehauptung, eine Verwechslung von Personen, eine möglicherweise rechtswidrige Bildverwendung oder sonstige problematische Inhalte.

Bitte richten Sie die Meldung an [email protected]. Damit eine sachgerechte Prüfung möglich ist, sollte die Nachricht möglichst klar und überprüfbar formuliert sein. Eine Meldung allein bedeutet noch nicht, dass eine Rechtsverletzung festgestellt wurde. Sie hilft aber dabei, den betroffenen Inhalt gezielt zu prüfen und gegebenenfalls rasch zu reagieren.

Angaben für eine vollständige und glaubhafte Meldung

Eine wirksame Meldung sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • eine eindeutige Bezeichnung des betroffenen Werks, Bildes, Textes, Namens, der Person oder des sonstigen Rechts, auf das Sie sich beziehen;
  • die genaue URL des beanstandeten Inhalts auf glamfeedlyry.org und, falls nötig, eine kurze Beschreibung der konkreten Stelle;
  • eine verständliche Begründung, weshalb der Inhalt Ihrer Ansicht nach rechtswidrig, fehlerhaft oder problematisch ist;
  • Angaben dazu, ob Sie selbst betroffen, Rechteinhaberin oder Rechteinhaber, bevollmächtigt oder in anderer Weise zur Meldung berechtigt sind;
  • Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen;
  • eine Erklärung nach bestem Wissen, dass Ihre Angaben zutreffend sind und die Meldung in gutem Glauben erfolgt.

Wenn sich eine Meldung auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk bezieht, kann es hilfreich sein, die ursprüngliche Veröffentlichung oder einen anderen nachvollziehbaren Nachweis der Rechteinhaberschaft zu benennen. Es ist nicht erforderlich, unnötige persönliche oder besonders schützenswerte Daten mitzuteilen. Fehlen wesentliche Angaben, kann eine Rückfrage erforderlich sein oder die Prüfung kann sich verzögern.

Prüfung, vorläufige Massnahmen und Stellungnahme

Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung wird der Sachverhalt anhand der verfügbaren Informationen geprüft. Dabei können die beanstandete Veröffentlichung, die Begründung der meldenden Person, erkennbare Quellenangaben und gegebenenfalls eine Stellungnahme der Person berücksichtigt werden, deren Rechte oder redaktionelle Entscheidung betroffen sind. Eine Beurteilung erfolgt mit Blick auf den konkreten Kontext; sie ist nicht allein davon abhängig, dass ein Inhalt kritisiert wird.

Wenn eine unmittelbare Beeinträchtigung plausibel erscheint oder die Lage zunächst unklar ist, kann der Inhalt vorläufig eingeschränkt, bearbeitet oder entfernt werden, während die Prüfung weiterläuft. Ergibt die Prüfung einen Fehler oder eine Rechtsverletzung, kommen je nach Fall eine Berichtigung, Klarstellung, Anpassung von Bild oder Text, Ergänzung einer Zuordnung oder eine dauerhafte Entfernung in Betracht. Ergibt die Prüfung keine ausreichenden Gründe für eine Änderung, kann der Inhalt bestehen bleiben. Wurden Inhalte vorläufig entfernt und sprechen die späteren Erkenntnisse gegen eine Verletzung, kann eine Wiederherstellung erfolgen.

Personen, deren Meldung zu einer Massnahme geführt hat, und Personen, die von einer Massnahme betroffen sind, können zusätzliche sachliche Informationen einreichen. Das schweizerische Recht sieht für diese redaktionelle Prüfung kein einheitliches, formelles Gegendarstellungsverfahren für jede Art von Online-Inhalt vor. Eine begründete Stellungnahme wird dennoch im Rahmen der verfügbaren Informationen berücksichtigt.

Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre und sachliche Korrekturen

Neben dem Urheberrecht können Inhalte die Persönlichkeit berühren, etwa durch identifizierende Angaben, Bilder, Behauptungen über private Umstände oder eine herabsetzende Darstellung. Massgeblich sind insbesondere die Umstände der Veröffentlichung, die Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung, die Quelle der Information und die mögliche Auswirkung auf die betroffene Person. Bei Meldungen zu Persönlichkeitsrechten ist es besonders hilfreich, die konkrete Aussage oder Darstellung zu benennen und zu erklären, weshalb sie unrichtig, unverhältnismässig oder unzulässig sein soll.

Bei sachlichen Fehlern kann eine präzise Korrektur schneller geprüft werden als ein allgemeiner Einwand. Bitte teilen Sie mit, welche Angabe nicht zutrifft, welche Information stattdessen korrekt sein soll und worauf sich diese Angabe stützt. Redaktionelle Meinungen, zulässige Bewertungen und klar erkennbare Zusammenfassungen sind nicht mit Tatsachenbehauptungen gleichzusetzen; auch sie werden jedoch auf problematische Formulierungen geprüft, wenn konkrete Gründe genannt werden.

Missbrauch des Meldeverfahrens

Meldungen sollen dem Schutz berechtigter Rechte und der Korrektur nachvollziehbarer Probleme dienen. Wer bewusst falsche Angaben macht, wesentliche Umstände verschweigt, Rechte Dritter ohne Berechtigung geltend macht oder das Verfahren einsetzen will, um rechtmässige Berichterstattung zu unterdrücken, handelt missbräuchlich. Ein solcher Umgang kann die Prüfung erschweren und dazu führen, dass künftige Meldungen besonders sorgfältig auf ihre Glaubhaftigkeit geprüft werden.

Auch eine Meldung, die sich nach Prüfung nicht bestätigt, ist nicht automatisch missbräuchlich. Entscheidend sind die Sorgfalt, die Nachvollziehbarkeit und der gute Glaube bei der Einreichung. Bitte beschränken Sie sich auf die betroffene Veröffentlichung und verzichten Sie auf beleidigende, drohende oder personenbezogen nicht erforderliche Angaben.

Rechtlicher Rahmen, Kontakt und Änderungen

Diese Richtlinie orientiert sich am für die Schweiz relevanten Rahmen, insbesondere am Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie am Schutz der Persönlichkeit nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Soweit bei einer Meldung Personendaten verarbeitet werden, erfolgt dies im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Anliegens nach den anwendbaren schweizerischen Datenschutzvorgaben. Je nach Wohnsitz, Veröffentlichungskontext und Art des beanstandeten Inhalts können weitere zwingende Vorschriften berührt sein.

Für Meldungen, Rückfragen oder ergänzende Stellungnahmen verwenden Sie bitte ausschliesslich [email protected] und geben Sie im Betreff kurz an, ob es um Urheberrecht, Persönlichkeitsschutz, einen sachlichen Fehler oder einen anderen Inhaltsverweis geht. glamfeedlyry.org kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe oder rechtliche Anforderungen ändern. Es gilt jeweils die auf https://1215.neurogena.net veröffentlichte Fassung mit dem oben angegebenen Aktualisierungsdatum.